Vermächtnis (Legat)

Schenken Sie mit einem Vermächtnis Hoffnung über Ihr Leben hinaus. Damit ermöglichen Sie Flüge zu Menschen, die von der Welt abgeschnitten sind und eröffnen Wege, wo vorher keine waren.
MAF im Testament berücksichtigen

Für Hoffnung, die weiterlebt

Ein Vermächtnis oder Legat ist eine testamentarische Zuwendung an eine Organisation wie MAF Schweiz. Sie können uns in Ihrem Testament einen bestimmten Geldbetrag, einen Anteil Ihres Nachlasses oder Sachwerte vermachen (vgl. ZGB Art. 484ff. Das sind Ihre Möglichkeiten:

MAF im Testament berücksichtigen

Bestimmter Betrag

Mit einem Geldlegat vermachen Sie MAF einen fixen Betrag.

Beispiel
«Ich vermache MAF Schweiz, mit Sitz in Bahnhofstrasse 22, 4900 Langenthal, den Betrag von CHF [Betrag in Zahlen und Worten] zur Verwendung für [Schwerpunktthema (optional)].»

Anteilslegat

Prozentualer Anteil 
des Nachlasses

Mit einem Anteilslegat vermachen Sie MAF einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses.

Beispiel
«Ich vermache MAF Schweiz, mit Sitz in Bahnhofstrasse 22, 4900 Langenthal, [Prozentsatz]% meines gesamten Nachlasses zur Verwendung für [Schwerpunktthema (optional)].»

Restlegat (Universallegat)

Was nach dem Pflichtteil übrig bleibt

Mit einem Restlegat (auch Universallegat genannt) vermachen Sie, was nach der Berücksichtigung des Pflichtteils übrig bleibt.

Beispiel
«Pflichtteilserb*innen: Meine gesetzlichen Pflichtteilserb*innen [Namen] erhalten ihren gesetzlichen Pflichtteil.
Restlegat: Den verbleibenden freien Teil meines Nachlasses vermache ich MAF Schweiz, mit Sitz in Bahnhofstrasse 22, 4900 Langenthal, zur Verwendung für [Schwerpunktthema (optional)].»

Sachlegat

Wertpapiere, Schmuck, Liegenschaften & Co.

Wenn Sie uns Wertpapiere, Liegenschaften oder andere Sachwerte vermachen möchten, freuen wir uns sehr. Gerne beraten wir Sie, damit alles reibungslos ablaufen kann.

Legat, Erbschaft oder Schenkung?

MAF im Testament berücksichtigen

Ein Legat ist in vielen Fällen die einfachste Lösung, wenn Sie MAF in Ihrem Testament mit einer Spende berücksichtigen möchten. Es ist aber nicht die einzige Möglichkeit:

Vermächtnis / Legat

Mit einem Legat/Vermächtnis wird MAF nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält unabhängig davon einen festgelegten Betrag oder bestimmte Sachwerte.

Erbschaft

Wenn Sie MAF eine Erbschaft hinterlassen möchten, inkludiert dies einen prozentualen Anteil an Ihrem Vermögen sowie allfällige Schulden der Erbengemeinschaft.

Schenkung

Bei einer Schenkung überlassen Sie MAF bereits zu Lebzeiten eine bestimmte Geldsumme oder eine Sache, ohne von MAF eine konkrete Gegenleistung zu erwarten.

Jeder Beitrag zählt

Was Ihr Vermächtnis bewirken kann

Wenn Ihnen bestimmte Schwerpunkte am Herzen liegen, setzen wir Ihr Vermächtnis selbstverständlich dort ein, wo Sie es wünschen: Gesundheit und Hygiene, Ernährung und Einkommen, Bildung und Kompetenzaufbau, Katastrophenhilfe oder Glaube und Hoffnung. Ohne klare Zweckbindung investieren wir Ihr Geld dort, wo es am dringendsten gebraucht wird. Eine grobe Einschätzung, was Ihr Vermächtnis bewirken kann:

Kleines Vermächtnis

Ermöglicht einzelne Flüge, z. B. für Notfalleinsätze oder zur Erschliessung von abgeschnittenen Orten.

Mittleres Vermächtnis

Sichert Versorgungsflüge über eine längere Zeit hinweg und gibt damit Planungssicherheit für uns und andere.

Grösseres Vermächtnis

Damit können wir Infrastrukturen schaffen, z. B. Landeplätze, Flugzeuge finanzieren oder Regionen anbinden.

Wir bringen Hoffnung und schaffen Lebensgrundlagen.

In 6 Schritten zum rechtsgültigen Testament

Wie schreibe ich mein Testament?

Die einfachste Variante ist die vollständig handgeschriebene Form. Alternativ können Sie ein digital verfasstes (oder öffentliches) Testament auch notariell beglaubigen lassen. Für mehrere Personen wie ein Ehepaar kann ein Erbvertrag eine gute Wahl sein. Welche Form auch immer Sie wählen, beachten Sie bei der Erstellung folgende Schritte:

Vermögensliste

Verschaffen Sie sich zu Beginn eine Übersicht: Was besitzen Sie? Listen Sie alles auf: Geldbeträge, Wertpapiere, Möbel, Autos, Schmuck, Musikinstrumente, Kunstgegenstände und Immobilien. Weisen Sie den Objekten realistische Werte zu.

Erb*innen und Legate

Überlegen Sie, welche Menschen (und/oder Organisationen) Ihnen am Herzen liegen, die Sie in Ihrem Testament berücksichtigen möchten. Beachten Sie allfällige Pflichtteile und benennen Sie alle Personen mit (Firmen-)Namen, Vornamen, Adresse und Geburtsdatum.

Willensvollstrecker*in

Wer soll Ihren letzten Willen erfüllen? Bestim-men Sie eine vertrauenswürdige Person und benennen Sie diese im Testament. Informieren Sie die Person anschliessend. Das kann jemand aus dem Familien- oder Freundeskreis, ein Notar, eine Anwältin oder ein Treuhänder sein.

Testament verfassen

Formulieren Sie nun Ihren letzten Willen aus. Betiteln Sie mit «Testament», nennen Sie Ihren Namen, Vornamen, Wohnort und Geburtsdatum. Nennen Sie Erb*innen, Legate und Willensvollstrecker*in. Existiert ein früheres Dokument, ergänzen Sie: «Hiermit hebe ich alle bisherigen Testamente auf.» Setzen Sie das aktuelle Datum und unterschreiben Sie mit Ort.

Testament hinterlegen

Informieren Sie Ihre*n Willensvollstrecker*in, wo Sie das handschriftliche Testament aufbewahren. Für eine öffentliches Testament oder einen Erbvertrag ziehen Sie am besten eine rechtskundige Person bei (z.B. Notariat, Advokatur). Auch bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen ist es ratsam, das Testament von einer Fachperson prüfen zu lassen.

Testament aktualisieren

Prüfen Sie Ihr Testament regelmässig (ungefähr alle zwei Jahre), ob es noch Ihren Wünschen entspricht. Wenn sich Ihre Wünsche geändert haben oder Personen (und/oder Organisationen) hinzugekommen sind, formulieren Sie Ihr Testament neu aus. Unterschreiben Sie es, datieren und hinterlegen Sie es neu und vernichten Sie alle vorherigen Versionen.

Kostenloser Schweizer Testamentgenerator

Ihr Mustertestament von DeinAdieu

Der kostenlose Testamentgenerator des Schweizer Online-Portals «DeinAdieu» führt Sie Schritt-für-Schritt durch die Erstellung Ihres Testaments. Das Portal unterstützt Sie im Erstellungsprozess und berechnet konkrete Zahlen zu Ihrer Situation (zum Beispiel allfällige Pflichtteile).

Am Ende erhalten Sie Ihr Mustertestament, das Sie anschliessend von Hand niederschreiben, datieren und unterzeichnen können, damit es rechtsgültig ist.

Mit gutem Gewissen MAF berücksichtigen

Ihre Sicherheit

Ein Vermächtnis ist eine sehr persönliche Entscheidung. Sie vertrauen uns etwas an, das über Ihr Leben hinaus wirken soll. Diese Vertrauen schätzen wir und nehmen wir ernst, ihr Vermächtnis ist bei uns in guten Händen:

ZEWO-Zertifizierung

Die Zertifizierung bestätigt: Wir erfüllen höchste Standards hinsichtlich Transparenz und Verwendung unserer Ressourcen.

Diskretion zugesichert

Wenn wir bereits vor Ihrem Ableben von Ihrer Legatspende erfahren, bleibt Ihre Entscheidung natürlich vertraulich, solange Sie es wünschen.

Jederzeit widerrufbar

Ein Testament sowie die darin festgelegten Vermächtnisse können Sie bis zu Ihrem Tod jederzeit widerrufen oder anpassen.

Zweckgebunden eingesetzt

Ihr Vermächtnis wird nachweisbar für den von Ihnen gewünschten Zweck eingesetzt (insofern einer festgelegt wurde).

Verlässlich seit 1945

Wir fliegen seit über 75 Jahren humanitäre Einsätze. Diese Kontinuität garantiert, dass Ihr Vermächtnis in guten Händen ist.

Steuerliche Aspekte

Erbschaftssteuer – 
oder nicht?

In den meisten Schweizer Kantonen sind gemeinnützige Organisationen wie MAF von der Erbschaftssteuer befreit oder profitieren von reduzierten Sätzen. Das bedeutet: Ihr Vermächtnis kommt vollständig oder weitgehend bei MAF an, ohne dass Steuern abgezogen werden.

Die genauen Regelungen variieren je nach Kanton. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Steuerbehörde oder einer Fachperson über die Bestimmungen in Ihrem Kanton zu erkundigen.

DeinAdieu

Weitere Vorsorgethemen

Neben dem Testament gibt es weitere wichtige Vorsorgethemen, die Sie frühzeitig regeln sollten. Unser Partner DeinAdieu unterstützt Sie dabei:

Vorsorgeauftrag

Legen Sie fest, wer in Ihrem Namen handelt: Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer sich im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit um Ihre Betreuung und die Verwaltung Ihres Vermögens kümmern und Sie rechtlich vertreten soll.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie im Ernstfall wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äussern können. So behalten Sie die Kontrolle über wichtige Entscheidungen.

Anordnungen

Mit Anordnungen im Todesfall regeln Sie, wie Ihre Bestattung aussehen soll, wer informiert werden muss und welche weiteren Wünsche Sie haben. Das entlastet Ihre Angehörigen in einer emotional schwierigen Zeit.

Kontakt bei Rückfragen

Roland Thörisch

Programm Manager / Fundraising